Seiteninhalt

Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücksflächenmaßstab. Die Gebühr wird ermittelt, indem die Grundstücksfläche des zu veranlagenden Grundstücks mit dem Gebührensatz derjenigen Reinigungsklasse multipliziert wird, der die Straße, an der das Grundstück liegt oder von der es erschlossen wird, zugeordnet ist. Für Grundstücke, die an mehreren Straßen unterschiedlicher Reinigungsklassen liegen, gibt es Sonderregelungen.

Die Satzung sieht jeweils 2 Reinigungsklassen für die Straßenreinigung (R 1 und R 2) und den Winterdienst (W 1 und W 2) mit unterschiedlichen Reinigungsleistungen und Gebührensätzen vor. Die Zuordnung der Straßen zu den Reinigungsklassen erfolgt in einem Straßenverzeichnis, das der Satzung als Anlage beigefügt ist.