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Die Gebühren dienen der Deckung des der Stadt Seesen entstehenden Aufwandes für die regelmäßige Reinigung und die Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen.
Die bisher bereits bestehende Verpflichtung der Anlieger, die Gehwege vor ihren Grundstücken selbst zu reinigen sowie in bestimmtem Umfang auf den Gehwegen den Winterdienst durchzuführen, ist durch die Gebührenerhebung nicht betroffen.
Diese Reinigungspflicht der Anlieger ist in der "Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Seesen" näher geregelt: Verordnung Straßenreinigung.