Auf Grund der vom Rat der Stadt Seesen am 14.12.2005 beschlossenen "Satzung der Stadt Seesen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)" erhebt die Stadt Seesen seit dem 01.01.2006 Straßenreinigungsgebühren. Die Gebühren dienen der Deckung des der Stadt Seesen entstehenden Aufwandes für die Reinigung und die Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Die auch in der Vergangenheit bereits bestehende Verpflichtung der Anlieger, die Gehwege vor ihren Grundstücken selbst zu reinigen sowie in bestimmtem Umfang auf den Gehwegen den Winterdienst durchzuführen, ist durch die Gebührenerhebung nicht betroffen.
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