Geburten
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
Die erste amtliche Registrierung des Neugeborenen erfolgt im Standesamt. Das Krankenhaus meldet die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt an. Bei einer Hausgeburt übernimmt dies meist die Hebamme oder der Vater selbst. Kosten für die Anmeldung der Geburt entstehen nicht.
Notwendige Unterlagen
Für die Anzeige einer Geburt sind einige Urkunden nötig. In der Regel sind dies:
- für verheiratete Mütter
- eine beglaubigte Abschrift auf dem Familienbuch der Ehe (meist im Stammbuch enthalten) -
für verheiratete ausländische Mütter
- eine Heiratsurkunde mit Übersetzung -
für ledige Mütter
- eine Geburtsurkunde -
für geschiedene Mütter
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Nachweis über die Auflösung der Ehe
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und den Wunsch haben, dass
- der Vater des Kindes bereits bei der Beurkundung der Geburt mit eingetragen wird,
- das Kind den Familiennamen des Vaters bekommen soll,
setzen Sie sich bitte vor der Geburt des Kindes mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns weitere Informationen über die vor der Geburt zu erledigenden Formalitäten (z.B. Anerkennung der Vaterschaft, Erklärung der gemeinsamen Sorge, Namenserteilung).
Geburtsname des Kindes
Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, erhält das Kind automatisch diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
Sind die Eltern miteinander verheiratet, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam ausüben, entscheiden sie gemeinsam, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll. Diese Bestimmung ist bindend für alle weiteren Kinder aus dieser Partnerschaft.
Ist die Mutter nicht verheiratet und hat allein das Sorgerecht für ihr Kind, erhält es automatisch den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Vorname des Kindes
Haben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam, legen sie auch den Vornamen des Kindes gemeinsam fest. Dafür reicht eine einfache formlose Erklärung.
Wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht, hat die Mutter des Kindes automatisch das Sorgerecht. In diesem Fall bestimmt die Mutter allein den Vornamen des Kindes.
An der Vornamensgebung lässt sich nach Beurkundung der Geburt nichts mehr ändern.
Gebühren
Nach der Beurkundung erhalten Sie kostenlos je eine Bescheinigung für
- kirchliche Zwecke (Taufe)
- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Krankenkasse (Mutterschaftshilfe)
Weitere Geburtsurkunden sind kostenpflichtig. Die erste Urkunde (für das Stammbuch) hat auf der Rückseite gleichzeitig den Vordruck für die Eintragung der Taufe kostet 7,00 Euro, jede weitere 3,50 Euro.
Die aus Anlass einer Geburt im Regelfall ausgestellten Urkunden kosten 10,50 Euro.