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Sterbefälle

Jeder Sterbefall, der sich auf dem Gebiet der Stadt Seesen ereignet, muss dem Standesbeamten angezeigt werden, damit die Beurkundung erfolgen kann

Bei Sterbefällen in Kliniken erfolgt die Anzeige auf schriftlichem Wege durch die Klinik.

Haussterbefälle müssen mündlich, d.h. bei persönlicher Vorsprache im Standesamt, angezeigt werden. Neben den Personenstandsurkunden und Ausweispapieren muss auch zwingend eine ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) vorgelegt werden. In der Regel übernehmen die Bestatter die Sterbefallanzeige bei Haussterbefällen.

Bei unnatürlichen Sterbefällen obliegt die Anzeigepflicht der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft.

Unterlagen

ärztliche Todesbescheinigung

  • Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Bescheinigung für die Renten-, Kranken- und Sozialversicherung sowie für die Bestattung werden kostenlos ausgestellt.

Weitere Urkunden sind kostenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 7,00 Euro, jede weitere Urkunde 3,50 Euro.