In vielen anderen Städten und Gemeinden ist die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zum Teil bereits seit Jahrzehnten üblich. Die Stadt Seesen dagegen hatte bisher von der Einführung einer solchen Gebühr abgesehen und die Straßenreinigung sowie den Winterdienst aus allgemeinen Steuermitteln finanziert ohne dass hierfür von den Grundstückseigentümern Gebühren erhoben wurden. Dieses wird künftig nicht mehr möglich sein: Im Zuge der Genehmigung des Haushaltsplanes 2005 hat der Landkreis Goslar in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass es unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage der Stadt Seesen nicht länger vertretbar ist, dass die Stadt auf die nach dem Kommunalabgabengesetz mögliche Erhebung von Straßenreinigungsgebühren verzichtet. Um die Auflagen der Kommunalaufsichtsbehörde zu erfüllen, hat der Rat der Stadt Seesen daher bereits im Frühjahr 2005 den grundsätzlichen Beschluss gefasst, künftig ebenfalls Straßenreinigungsgebühren zu erheben. Die Erhebung von Reinigungsgebühren wird erforderlich, um die der Stadt Seesen zukommende Verpflichtung zur Konsolidierung ihres Haushaltes zu erfüllen. Mit der Verabschiedung einer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung soll die rechtliche Grundlage für die Erhebung solcher Gebühren geschaffen werden. Es ist vorgesehen, dass eine entsprechende Satzung am 01.01.2006 in Kraft tritt.
Ausführliche Informationen zur geplanten Einführung von Straßenreinigungsgebühren finden Sie
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