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Natura2000
Natura2000

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat im Jahr 1992 die sogenannte FFH-Richtlinie erlassen. Das Kürzel "FFH" steht für Fauna (= Tierwelt), Flora (= Pflanzenwelt) und Habitat (= Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten). Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung NATURA 2000 geschehen. Dabei sollen natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen erhalten und langfristig entwickelt werden.

Die Zuständigkeit für die Auswahl der an die Europäische Union zu meldenden FFH-Schutzgebiete liegt in Deutschland bei den Ländern. Die Länder richten ihre Vorschläge über den Bund an die Europäische Kommission. Die Niedersächsische Landesregierung hat zur Erfüllung der FFH-Richtlinie im Januar 2005 weitere 253 FFH-Schutzgebiete in Niedersachsen nachgemeldet. Insgesamt liegen der Europäischen Kommission nun 371 Gebiete aus Niedersachsen vor. Dies teilte der Niedersächsische Umweltminister, Herr Hans-Heinrich Sander, jetzt in einem Schreiben an die Stadt Seesen mit.

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FFH-001
Der Gebietsauswahl gingen umfangreiche Beteiligungsverfahren auf regionaler und auf Landesebene voraus, in die betroffene Behörden, Kommunen und Interessenverbände eingebunden waren. Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens wurden viele Sorgen und Befürchtungen geäußert, zu deren grundsätzlichen Positionen Herr Umweltminister Sander gegenüber der Stadt Seesen noch einmal Stellung genommen hat. Danach seien bestehende Nutzungen und rechtsverbindliche Planungen in den künftigen Schutzgebieten durch die Nachmeldung nicht beeinträchtigt. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung bestehender rechtmäßiger Nutzungen sowie die Ausübung ordnungsgemäßer land- und forstwirtschaftlicher sowie fischereilicher Nutzungen.

Zur langfristigen Sicherung der FFH-Gebiete sollen jeweils die im Einzelfall mildesten Sicherungsinstrumente (Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, vertragliche Regelungen, Selbstbindung bei staatseigenen Flächen) gewählt werden. Die Sicherung soll sich dabei auch immer nur auf die in der FFH-Richtlinie genannten Lebensraumtypen und –arten beziehen, so dass nicht das gesamte Gebiet unter eine Veränderungssperre fallen muss.

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FFH-002

Unter den von der Landesregierung gemeldeten Gebieten befinden sich auch einige Flächen im Gebiet der Stadt Seesen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Flächen entlang der Nette, die in weiten Teilen auch bisher bereits dem gesetzlichen Biotopschutz unterlagen. Die gemeldeten Schutzgebiete im Bereich der Stadt Seesen, sind aus der  zu entnehmen.

Ausführliche Informationen zum Schutzgebietssystem NATURA 2000 und zur Umsetzung der FFH-Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Umweltministeriums.