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Bei Wohnberechtigungsscheinen wird zwischen wohnungsbezogenen (wenn Sie bereits wissen, welche Wohnung Sie beziehen möchten) und allgemeinen Wohnberechtigungsscheinen unterschieden.

Für beide Wohnberechtigungsscheine sind schriftliche Anträge erforderlich. Die Formulare können Sie selbst ausdrucken oder sich bei der Wohnraumförderstelle aushändigen lassen:    

Erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung sind:

  • Ausweisdokument (Personalausweis, ersatzweise Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Einkommesnachweise der antragstellenden Person sowie aller weiteren haushaltsangehörigen Personen mit eigenem Einkommen
  • Die weiteren erforderlichen Unterlagen hängen von der jeweiligen Lebenssituation ab und ergeben sich in der Regel aus dem Antrag/den Einkommenserklärungen.