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Friedhofsverwaltung kündigt Einebnung von Grabstätten auf den Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) an
Nach der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Seesen beträgt die Ruhezeit für alle Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen 30 Jahre. Grabstätten, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist und an denen das Nutzungsrecht nicht durch Nachkauf verlängert worden ist, werden von der Stadt Seesen eingeebnet.
Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt, auf den städtischen Friedhöfen in Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) im Laufe des Jahres 2005 sämtliche Grabstellen einzuebnen, die bis zum 31. Dezember 1974 belegt worden sind und deren Ruhezeiten abgelaufen und nicht durch Nachkauf verlängert worden sind. Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und anderes Grabzubehör können von den berechtigten Angehörigen bis zum 31. März 2005 entfernt werden. Am 01. April 2005 geht nicht entferntes Grabzubehör in das Eigentum der Stadt Seesen über und wird im Zuge der anschließenden Einebnung der Grabstätten beseitigt.
Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt, auf den städtischen Friedhöfen in Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) im Laufe des Jahres 2005 sämtliche Grabstellen einzuebnen, die bis zum 31. Dezember 1974 belegt worden sind und deren Ruhezeiten abgelaufen und nicht durch Nachkauf verlängert worden sind. Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und anderes Grabzubehör können von den berechtigten Angehörigen bis zum 31. März 2005 entfernt werden. Am 01. April 2005 geht nicht entferntes Grabzubehör in das Eigentum der Stadt Seesen über und wird im Zuge der anschließenden Einebnung der Grabstätten beseitigt.
Für Rückfragen zur Einebnung von Grabstellen steht die Friedhofsverwaltung im Rathaus der Stadt Seesen (Frau Tiller und Herr Birkner, Telefon 05381 / 75 254) zur Verfügung.
14.12.2004