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Insolvenz - Schuldnerberatung

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit müssen Privatpersonen und Firmen sich Gedanken machen, wie sie ihre finanzelle Situation mit Hilfe von Beratern oder Richtern wieder in geregelte Bahnen führen können. Bei Firmen sind die "Organe" der Gesellschaft auch schon bei Überschuldung verpflichtet, sich aktiv um eine Problemlösung - notfalls mit gerichtlichen Verfahren - zu kümmern. Auch die Gläubiger können als Vollstreckungsmaßnahme die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.

Weitere Einzelheiten können der Broschüre "Information zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung" des Niedersächsischen Jusitzministeriums entnommen werden.

Download:
Informationsbroschüre des Niedersächsischen Jusitzministeriums

Die Stadtkasse der Stadt Seesen führt keine Schuldnerberatung durch, sondern vertritt die Stadt Seesen als Gläubigerin in Insolvenzverfahren. Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können bei der Stadtkasse der Stadt Seesen Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.

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