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Erläuterung

Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis Gebrauch gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen


Die Fahrlehrerlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Geburtsurkunde, Lebenslauf, Führerschein, Nachweis über Fahrpraxis, Schul- und Ausbildungsnachweise, sowie Führungszeugnis sind dem Antrag beizufügen.

Kosten

Es wird eine Gebühr von 40,90 EUR erhoben.

Rechtsgrundlage

§ 2 FahrlG