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Erläuterung

Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Anhänger hinter Lastkraft-wagen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Straßenverkehrsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung der IHK.

Kosten

Pro Genehmigung werden z.Z. Gebühren von 38,40 EUR bis 256,00 EUR erhoben.

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO