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Erläuterung
Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Anhänger hinter Lastkraft-wagen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Straßenverkehrsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung der IHK.
Kosten
Pro Genehmigung werden z.Z. Gebühren von 38,40 EUR bis 256,00 EUR erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO