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Hinweise:

Der Fischereischein ist erforderlich, wenn man in einem Gewässer, in dem man nicht Fischereiberechtiger oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt. Darüber hinaus verlangen viele Fischereiberechtigte / -pächter (z.B. Angelsportvereine) zur Angelbefugnis einen Fischereischein.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Seesen
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fischerprüfung

Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag
  • (bei Minderjährigen Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich)
  • Lichtbild
  • Nachweis über abgelegte Fischerprüfung

 

Kosten:

Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,00 EUR erhoben.