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Hinweise:
Der Fischereischein ist erforderlich, wenn man in einem Gewässer, in dem man nicht Fischereiberechtiger oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt. Darüber hinaus verlangen viele Fischereiberechtigte / -pächter (z.B. Angelsportvereine) zur Angelbefugnis einen Fischereischein.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Seesen
- Mindestalter 14 Jahre
- Fischerprüfung
Unterlagen:
- schriftlicher Antrag
- (bei Minderjährigen Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Lichtbild
- Nachweis über abgelegte Fischerprüfung
Kosten:
Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,00 EUR erhoben.