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Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile hat die Stadt Seesen durch Satzung den Eigentümern der an den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der Gehwege (einschließlich der Schnee- und Eisbeseitigung) übertragen.
In der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Seesen ist festgelegt, in welchem Umfang die Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege zu reinigen.