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Landkreis Goslar
Bauordnungsamt
Klubgartenstraße 6
II. Etage
D-38640 Goslar

 

Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Bestimmte Bauvorhaben sind jedoch abweichend davon unter genau festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen genehmigungsfrei. Falls Unklarheit darüber besteht, ob eine Baumaßnahme genehmigungsfrei ist oder eine Baugenehmigung erforderlich ist, empfiehlt es sich, eine entsprechende Auskunft bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzuholen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte Sie die Anfrage schriftlich stellen oder persönlich bei der Baugenehmigungsbehörde vorsprechen.

Zuständige Baugenehmigungsbehörde für das Gebiet der Stadt Seesen ist der Landkreis Goslar.

Auf den Seiten des Landkreises Goslar finden Sie unter der Rubrik  "Bauen+Wohnen" weiterführende Erläuterungen zu den Themen "Baugenehmigung" und "Genehmigungsfreie Baumaßnahmen".  Dort können Sie sich auch informieren, welche Mitarbeiter/innen des Landkreises zuständig sind und welche Unterlagen Sie für einen Bauantrag benötigen. Außerdem stehen Ihnen dort einige Formulare zum Download zur Verfügung.