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Der Antrag auf Stundung (Ratenzahlung) ist schriftlich bei der Fachabteilung zu stellen, die den ursprünglichen Festsetzungsbescheid erlassen oder die ursprüngliche Zahlungsaufforderung übersandt hat. Grundsätzlich ist es erforderlich, diesem Antrag Unterlagen über die Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen beizufügen.
Die Gewährung einer Stundung kann auch von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.