Für die Abwasserbeseitigung der Stadt Seesen wurde eine mit der Stadtkasse Seesen verbundene Sonderkasse eingerichtet. Die Stadtkasse Seesen erledigt somit für die Stadt Seesen und die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen folgende Aufgaben:
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs auf Anordnung der Fachdienststellen der Stadt Seesen. Dazu gehört die termingerechte Auszahlung der Verbindlichkeiten und die zeitnahe Bearbeitung der Forderungen durch Lastschrifteinzug, Mahnung und zwangsweise Einziehung
- Erstellung von Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung (Mitt-VO)
- Liquiditätsplanung
- Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten
- Kameralistische Buchführung für die Stadt Seesen und kaufmännische Buchführung für die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen einschließlich Belegsammlung und -aufbewahrung
- Erstellung der Abschlüsse (Tages-, Vierteljahres- und Jahresabschlüsse)
- Verwaltung des Verwahrgelasses für Wertgegenstände, Bürgschaftsurkunden, Hypothekenbriefe und Kraftfahrzeugbriefe der Fahrzeuge der Stadt Seesen
- Überwachung der durchlaufenden Gelder (Verwahrungen und Vorschüsse) einschließlich Abrechnung der Abwassergebühren mit der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen
- Überwachung der Stundungsfälle, Berechnung, Anforderung und ggf. Einziehung der Stundungszinsen
- Vorbereitung der Entscheidung über Niederschlagung und Erlass von Forderungen, Führung und Überwachung der Niederschlagungsliste und des Erlassverzeichnisses
- Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungsgebühren, Mahngebühren und Säumniszuschläge
Gemäß § 1 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) obliegt der Stadtkasse Seesen die Beitreibung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie ist gleichzeitig Vollstreckungsbehörde nach dem Nieders. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG).
Daraus entstehen der Stadtkasse Seesen folgende Aufgaben als Vollstreckungsbehörde:
- Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Antrag auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden) für die privatrechtlichen Forderungen der Stadt Seesen sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen auf der Grundlage vorhandener vollstreckbarer Titel
- Anmeldung und Durchsetzung der Forderungen der Stadt Seesen in Insolvenzverfahren einschließlich gerichtlicher Vertretung
- Gerichtliche Hinterlegung
- Vollstreckungshilfeersuchen an auswärtige Vollstreckungsbehörden, soweit Zahlungspflichtige ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Seesen haben
- Durchführung der Vollstreckungshilfe für auswärtige Behörden, soweit Zahlungspflichtige ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Seesen haben
- Vollstreckung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Seesen und für auswärtige Behörden durch Sach- oder Forderungspfändungen einschließlich der Beantragung von gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen in Wohnungen oder Geschäftsräumen von Zahlungspflichtigen
- Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach erfolgloser Sachpfändung durch den Vollstreckungsbeamten der Stadt Seesen und ggf. anschließender erfolgloser Forderungspfändung
- Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Seesen in das unbewegliche Vermögen durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Grundstücken