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Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Seesen jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Alle weiteren Vorschriften zur Gewerbesteuer sind bundesgesetzlich im Gewerbesteuergesetz (GewStG) und der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) i.V.m. dem Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Körperschaftssteuergesetz (KStG) geregelt; außerdem findet die Abgabenordnung (AO) Anwendung.