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Die Hebesätze werden durch den Rat der Stadt Seesen jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Alle weiteren Vorschriften zur Grundsteuer sind bundesgesetzlich im Grundsteuergesetz (GrStG) und im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt; außerdem findet die Abgabenordnung (AO) Anwendung.