Für Vollstreckungshandlungen der Stadtkasse Seesen werden Pfändungsgebühren erhoben.
Die Pfändungsgebühren werden gestaffelt nach der Höhe der jeweiligen Hauptforderung festgesetzt und vom Schuldner zusätzlich erhoben.
Zusätzlich zu den Pfändungsgebühren muss die Stadtkasse Seesen für Vollstreckungshilfeersuchen
- der Industrie- und Handelskammern
- der Handwerkskammern
- der Landestreuhandstelle
- der Landesversicherungsanstalten
- der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände
für die Abgeltung des Vollstreckungsaufwands einen Pauschalbetrag in Höhe von zur Zeit 27,10 EUR von den Schuldnern erheben. Die Kostenschuld entsteht, sobald Schritte zur Ausführung der Vollstreckungshilfe unternommen worden sind.
Schließlich muss die Stadtkasse die entstandenen Auslagen (Zustellungskosten) beim Schuldner erheben.