Seiteninhalt

Die Erteilung einer Befreiung vom Benutzungszwang der zentralen Regenwasserkanalisation ist nach den Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Seesen gebührenpflichtig. Für die Erteilung der Befreiung ist ein Gebührenrahmen von 15,00 € bis 50,00 € vorgesehen. Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall nach dem unterschiedlichen Maß des Verwaltungsaufwandes festgesetzt. Soweit sich die Befreiung nur auf eine kleinere bauliche Anlage bezieht (z.B. eine einzelne Garage) beträgt die Genehmigungsgebühr in der Regel 15,00 €.

Soweit darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, können Sie die hierfür entstehenden Kosten beim Landkreis Goslar (Amt für Wasser und Bodenschutz) erfragen.