Befreiung vom Benutzungszwang der Regenwasserkanalisation
Wenn Sie nicht schädlich verunreinigtes Regenwasser von bebauten oder befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück versickern möchten, stellen Sie bitte bei der Stadt Seesen in jedem Fall einen Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:
- Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers
- Lagebezeichnung des Grundstücks
- Versickerungsart
- Nachweis, dass eine schadlose Versickerung möglich ist. Für die Versickerung von Dachflächen einer Garage, eines Carports oder einer vergleichbar großen Dachfläche je Grundstück ist als Nachweis die Angabe einer angemessenen Versickerungsfläche und die Darstellung der Gefällstrecke ausreichend. In allen anderen Fällen ist der Nachweis durch ein Fachbüro erbringen zu lassen.
- (Nichtamtlicher) Lageplan im Maßstab 1:1000 oder 1:500 mit Eintragung der Versickerungsfläche sowie der daran angeschlossenen befestigten oder überbauten Flächen.
- Erklärung des Grundstückseigentümers, dass die Haftung übernommen wird, wenn Nachbarn oder öffentliche Flächen durch eine unzureichende Versickerung beeinträchtigt worden sind bzw. werden.
Wasserrechtliche ErlaubnisWa
Neben der Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Regenwasserkanalisation, die bei der Stadt Seesen zu beantragen ist, ist im Regelfall zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser erforderlich. Diese Erlaubnis ist beim Landkreis Goslar zu beantragen und ist kostenpflichtig. Eine solche wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn
- das Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken anfällt,
- das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll und
- die Versickerung, Verregnung oder Verrieselung des auf Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone erfolgt (z.B. durch eine diffuse Flächenversickerung - d.h. das Regenwasser läuft unkontrolliert ab -, durch eine Muldenversickerung oder eine diffuse Versickerung in Teichsystemen).
In allen anderen Fällen ist für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser in jedem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies ist insbesondere der Fall
- bei überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken,
- bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, oder
- wenn die Ableitung des auf Hofflächen von Wohngrundstücken anfallenden Niederschlagswassers nicht über die belebte Bodenzone, sondern beispielsweise über eine Rohr-, Rigolen- oder Schachtversickerung erfolgt.
Entsprechende Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis richten Sie bitte an den
Landkreis Goslar
Fachbereich Bauen & Umwelt
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Dort erhalten Sie auch weitere Informationen darüber, welche Angaben und Unterlagen für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren im Einzelnen erforderlich sind.