Die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung ist nach den Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Seesen gebührenpflichtig. Für die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung ist ein Gebührenrahmen von 15,00 € bis 250,00 € vorgesehen. Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall nach dem unterschiedlichen Maß des Verwaltungsaufwandes festgesetzt. Für den erstmaligen Anschluss eines Einfamilienhauses beträgt die Genehmigungsgebühr in der Regel 30,00 €.
Für die Abnahme der Abwasseranlagen wird außerdem je angefangene halbe Arbeitsstunde eine Gebühr zwischen 10,00 € und 24,00 € erhoben. Im Falle des erstmaligen Anschlusses eines Einfamilienhauses wird hierfür in der Regel eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die zentrale Schmutz- und Regenwasserkanalisation Abwasserbeiträge fällig werden können. Für die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation sind darüber hinaus Abwassergebühren zu entrichten.