Die Stadtkasse Seesen vollstreckt die Forderungen der Stadt Seesen in das bewegliche und unbewegliche Vermögen. Dies umfasst die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
- von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung).
Ferner veranlasst die Stadtkasse beim zuständigen Amtsgericht die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Auf Grund der örtlichen Finanzhoheit vollstreckt die Stadtkasse Seesen außerdem für andere Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland deren Forderungen in das bewegliche Vermögen der in Seesen wohnenden Schuldner.
Zahlreiche sonstige juristische Personen der mittelbaren Verwaltung der Bundesländer, die nicht selbst vollstrecken, ersuchen die Stadtkasse Seesen als zuständige Behörde im Wege der Amtshilfe.
Dazu gehören unter anderem:
- die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) , 50656 Köln, für Rundfunkgebühren
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern und Innungen
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Abfall-, Wasser- Kanal- und sonstige Zweckverbände
- Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Für diese Gläubiger führt die Stadtkasse Seesen die Vollstreckung umfassend, d. h. einschließlich der Pfändung in Forderungen und Rechte (Arbeitseinkommen, Konten u. a.), durch.
Für Gläubigerbehörden ausländischer Staaten bestehen besondere zwischenstaatliche Regelungen.