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Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) erhebt die Stadt Seesen Gebühren nach Maßgabe der geltenden Friedhofsgebührensatzung. Einzelheiten zur Art und Höhe der Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seesen entnehmen.

Für die Benutzung der nicht in Trägerschaft der Stadt Seesen stehenden Friedhöfe sind die Gebührenordnungen des jeweiligen Friedhofsträgers maßgebend.