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Der Geldbetrag, den der Bauherr oder ein nach § 61 NBauO Verantwortlicher an die Stadt Seesen dafür zu zahlen hat, dass er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise nicht herzustellen braucht, beträgt einheitlich für das gesamte Stadtgebiet 1.500 € je Einstellplatz.
Zur Zahlung des Geldbetrages sind der Bauherr und die nach § 61 NBauO Verantwortlichen als Gesamtschuldner verpflichtet, sobald und soweit die bauliche Anlage ohne notwendige Einstellplätze in Benutzung genommen wird.