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Die städtebauliche Planung, die allgemein als Bauleitplanung bezeichnet wird, gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden und ist im Rahmen der kommunalen Planungshoheit ein Instrument zur Steuerung der Bodennutzung. Regelungsinhalt der Bauleitplanung ist nicht nur das eigentliche Bauen an sich, d.h. die Errichtung und Änderung von Bausubstanz. Vielmehr geht es bei der Bauleitplanung darum, unterschiedliche Nutzungsansprüche, wie beispielsweise bauliche Nutzungen (z.B. Wohnbaugebiete, Gewerbegebiete), verkehrliche Nutzungen (Straßen, Schienenwege) und sonstige Bodennutzungen (z.B. Landwirtschaft, Wald, Grünflächen, Gewässer) räumlich in einer für alle Beteiligten möglichst verträglichen Weise zu organisieren.

Es gibt im wesentlichen zwei Arten von Bauleitplänen, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen: den Flächennutzungsplan und die daraus zu entwickelnden Bebauungspläne.