Seiteninhalt
Erläuterungen
Wenn entweder das Fahrzeug selbst oder seine Ladung die nach der Straßenverkehrszulassungsordnung festgesetzten Maße oder Gewichte überschreitet, ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung muss der amtliche Vordruck benutzt werden.
Kosten
Pro Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung je nach Geltungsdauer und Bearbeitungsaufwand eine Gebühr von 50,00 EUR bis 450,00 EUR erhoben.