Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. Er hat die Aufgabe, für das Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.
Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Aufgrund seiner vorbereitenden Funktion enthält der Flächennutzungsplan noch keine verbindlichen Festsetzungen sondern lediglich Darstellungen der vorgesehenen Bodennutzung, während die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in Bebauungspläne aufzunehmen sind. Anders als ein Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan daher vom Rat der Stadt Seesen auch nicht als Satzung beschlossen.
Trotz seiner fehlenden Rechtsnormqualität entfaltet der Flächennutzungsplan dennoch vielfältige Rechtswirkungen: Intern bindet er die Stadt Seesen durch das im Baugesetzbuch verankerte Entwicklungsgebot, extern steuert er die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger, die den Flächennutzungsplan bei ihren Planungen zu berücksichtigen haben und ggf. ihre Planungen sogar dem Flächennutzungsplan anzupassen haben.