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Hinweise:

Für die Rübenernte kann eine Genehmigung zum Überladen erteilt werden. Es handelt sich um eine Ausnahme vom Parkverbot auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Antrag:

Die Ausnahmegenehmigung sollte schriftlich (auch per Fax) mit genauer Ortsangabe der Überladestelle, ggf. Lageplan, beantragt werden.

Kosten:

Pro Überladestellen werden z.Z. Gebühren von 41,00 EUR erhoben. Falls Ortstermine erforderlich sind, können weitere Kosten hinzukommen