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Das Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte ist nur mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis gestattet. Der Ausweis wird Personen ausgestellt, bei denen das Versorgungsamt eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blindheit (Merkzeichen Bl) festgestellt hat. Der blaue Parkausweis gewährt zusätzlich zur Berechtigung, auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte zu parken, weitere Parkerleichterungen, die in den Mitgliedsstaaten der EU jedoch geringfügig abweichen können. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.