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Hinweise:

Hindernisse, wie Container, Gerüste, Baumaterial o.ä. dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen, einschließlich der Seitenstreifen und Gehwege, gelagert werden. Ausnahmen müssen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.

Beantragung:

Die Ausnahmegenehmigung kann formlos, d.h. mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail beantragt werden.

Kosten:

Pro Ausnahmegenehmigung und ja nach Geltungsdauer werden z.Z. Gebühren zwischen 15,00 EUR und 80,00 EUR erhoben.