Seiteninhalt

Die Gebühren bemessen sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser (Regenwasser) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Die bebaute Fläche ist die Grundfläche, die von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Garagen, Lager, Stallungen, Schuppen) überdeckt wird.

Befestigte Flächen sind z.B. Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten, Höfe.
Befestigungen können Betondecken, bituminöse Decken, wassergebundene Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge sein.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Stadt die Berechnungsgrundlagen (Größe der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen) auf einem Erfassungsbogen bekanntzugeben und auch Änderungen (z.B. nach einer Entsiegelung oder einem Anbau) mitzuteilen.

Beispiel einer Flächenberechnung

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch die Stadt zusammen mit der Grundsteuer und anderen Abgaben.

Gebührenbeispiel

Fälligkeit der Niederschlagswassergebühren