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Die Abwasserbeseitigung und - klärung wird durch den Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung Stadt Seesen
im Auftrag der Stadt Seesen durchgeführt.

Für die Aufgabenerfüllung erhält die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen das Aufkommen aus den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und den Abwasserbeiträgen.

Es werden getrennte Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer.

Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen (z.B. Grundstücksverkauf) geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Pflichtigen über. Der Eigentümerwechsel ist der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt, bleibt der bisherige Eigentümer bis zum Eingang einer entsprechenden Mitteilung weiterhin zahlungspflichtig. Eine Mitteilungspflicht besteht auch, wenn Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden.

Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen ist. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird oder die Zuführung von Abwasser endet.