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Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler oder Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist.
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:
- der Handwerkskammer Braunschweig
- der Industrie- und Handelskammer Braunschweig