Die Steuer für Veranstaltungen beträgt (Kartensteuer und Steuer nach der Roheinnahme):
1. bei Tanz- und karnevalistischen Veranstaltungen 10 v.H.
2. bei Filmvorführungen 30 v.H.
3. in allen anderen Fällen 20 v.H.
des Preises oder Entgelts.
Die Steuer für Veranstaltungen beträgt bei der Pauschsteuer nach der Größe des benutzten Raumes:
0,50 für jede angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche
1,00 für jede angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche für Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art.
Für die im Freien gelegenen Teile der Veranstaltungsfläche werden 50 % dieser Sätze berechnet.