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Die Gewerbesteuer wird nach dem vom Finanzamt im Gewerbesteuermessbescheid festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag in Verbindung mit dem in der für das jeweilige Kalenderjahr in der Haushaltssatzung festgesetzen Hebesatz berechnet.

Berechnungsbeispiel:
Gewerbesteuermessbetrag lt. Bescheid     320,00 € x 385 v.H. Hebesatz = 1.232,00 € Gewerbsteuer (Jahresbetrag)