Die Stadt Seesen erhebt für den Grundbesitz im Stadtgebiet eine Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach der Art der Nutzung, der Gebäudeart und dem Wert des Grundstücks. Die Bewertung erfolgt durch das zuständige Finanzamt, das hierüber den Einheitswertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erteilt. Auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes, der für die Stadt verbindlich ist, erfolgt die Steuerfestsetzung.
Über die Festsetzung der Steuer erteilt die Stadt einen Veranlagungsbescheid; der Veranlagungsbescheid gilt für die Folgejahre weiter, bis er durch einen neuen Bescheid geändert oder ersetzt wird. Eine jährliche Bescheiderteilung ist gesetzlich nicht erforderlich.
Wer ist steuerpflichtig ?
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand (Grundstück) bei der Festsetzung des Einheitswertes zugerechnet ist. Eine privatrechtliche Verfügung (Veräußerung, Schenkung u.ä.) ändert die Steuerpflicht im laufenden Kalenderjahr nicht. Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner. Die Zurechnung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
Höhe der Hebesätze
Die Hebesätze betragen ab 01.01.2025 für die
> Grundsteuer A 440 v.H.
> Grundsteuer B 330 v.H.