Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Gebiete. Sie werden deshalb auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und - anders als der Flächennutzungsplan - vom Rat der Stadt Seesen als Satzung beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten entfalten sie unmittelbare Rechtswirkung.
Mit einem Bebauungsplan setzt die Stadt Seesen für einen bestimmten, räumlich abgegrenzten Geltungsbereich im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ihr im Flächennutzungsplan dargestelltes Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um. Dieses Recht gibt vor, welche Nutzungen auf den im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücken zulässig sind. Bei jedem Bauvorhaben sollten Sie sich daher voher erkundigen, ob sich das betreffende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und wenn ja, welche Festsetzungen zu beachten sind.