Reisepass, Vorläufiger
In besonderen Einzelfällen können Sie bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro einen vorläufigen Reisepass erhalten, der seit dem 15.10.2004 in maschinenlesbarer Form ausgestellt wird.
Voraussetzung:
- Wenn Sie glaubhaft machen, sofort einen Pass zu benötigen und die Ausstellung des Europasses bzw. eines Express-Reisepasses nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
- Der Hauptwohnsitz oder einzige Wohnsitz muss in Seesen sein.
Der erforderliche Antrag wird im Bürgerbüro ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles Passbild (biometrietauglich)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde, sofern Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass von der Stadt Seesen erhalten haben
Bei Minderjährigen müssen beide sorgeberechtigten Elternteile bei der Stadt Seesen Ihre Einverständniserklärung abgeben.
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Der vorläufige Reisepass wird im Bürgerbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.
Er ist ein Jahr gültig.
Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses außerhalb der behördlichen Dienstzeiten 52,00 Euro.
Hinweis für USA-Reisende:
Ab dem 01.05.2006 werden die vorläufigen Reisepässe für eine visafreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Inernetseiten des Auswärtigen Amtes und der Amerikanischen Botschaft.