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- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
- Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
- Bei der energetischen Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Familien mit zwei oder mehr Kindern, in Fördergebieten mit mindestens einem Kind
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalte mit drei und mehr Personen (Ausbau/Umbau oder Erweiterung)
- bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt
Was kann gefördert werden?
- Neubau
- Erwerb
- energetische und/ oder altersgerechte Modernisierung
- behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.