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Brenntage im März wurden festgesetzt
Die Brenntage für das Frühjahr 2014 wurden jetzt auf den 07. und 08. März 2014 festgesetzt. Verbrannt werden dürfen trockene Gartenabfälle in der Zeit von 10.00 - 18.00 Uhr. Weitere Auflagen können Sie der Allgemeinverfügung entnehmen.
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Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Zukünftig voraussichtlich keine weiteren Brenntage
Die entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen, in der das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen geregelt wird, soll ab dem 1. April 2014 geändert werden. Die Festsetzung von allgemeinen Brenntagen wird nach der neuen Regelung voraussichtlich nicht mehr möglich sein.