Forstarbeiten entlang der Schildau im Bereich der unteren Talstraße
Die Forstbetriebsgemeinschaft Harz-Leine führt ab dem 30. Januar 2014 im Auftrag der Stadt Seesen eine Durchforstung der Waldbereiche an der Schildau entlang der unteren Talstraße (von der Zimmerstraße bis zur Braunschweiger Straße) durch. Die Arbeiten, die mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar durchgeführt werden, sind zur Gefahrenabwehr aus Gründen der Verkehrssicherung erforderlich und dienen darüber hinaus der langfristigen Sicherung der Stabilität des Baumbestandes in dem dortigen Bereich.
Der Stadt Seesen obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die auf ihren Grundstücken stehenden Bäume. Besonders bei Sturm oder Unwetter können Teile von Baumkronen oder ganze Bäume auf angrenzende Straßen, Wege und Grundstücke fallen und dort unter Umständen zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen. Dass es sich hierbei nicht nur um theoretische, sondern sehr konkrete Gefahren handelt, wird in Einzelfällen immer wieder deutlich (siehe hierzu beispielsweise den folgenden Link: Unwetter brachte Laubbaum an der Lautenthaler Straße zu Fall). Die Stadt Seesen kontrolliert daher ihre Bäume regelmäßig im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich auf ihren Zustand und ihre Vitalität. Ziel dieser Kontrollen ist es, mögliche Gefahrenpotentiale, wie beispielsweise drohende Baum- und Astabbrüche, Totholz, Fäulnis, Pilzbefall, Unterspülungen im Wurzelbereich oder sonstige Beschädigungen eines Baumes, frühzeitig zu erkennen, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können.
Eine nach den letzten Unwettern gemeinsam mit der Forstbetriebsgemeinschaft Harz-Leine durchgeführte Begutachtung des Gehölzbestandes entlang der Schildau hat ergeben, dass sich der bereits in den Vorjahren abzeichnende Bedarf für eine größere Durchforstung der Waldfläche an der unteren Talstraße deutlich verstärkt hat. Bei einer Vielzahl von Bäumen wurde Fäulnis insbesondere im Stamm- und Wurzelbereich festgestellt. Aufgrund ihres Zustandes können diese Bäume auf Wege oder angrenzende Straßen fallen und stellen damit ein Risiko für Spaziergänger und Autofahrer dar. Da die betreffende Waldfläche an die Talstraße angrenzt und außerdem von einem Wanderweg durchzogen wird, gelten in diesem Bereich höhere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht, als dies in sonstigen Waldflächen im Außenbereich der Fall ist. Um Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste zu vermeiden, ist es aus Gründen der Gefahrenabwehr daher notwendig, nicht mehr standsichere Bäume zu fällen. Sicherlich hätte niemand Verständnis dafür, wenn solche Arbeiten erst dann durchgeführt werden, nachdem ein Unfall passiert ist.
Die Entnahme abgestorbener, geschwächter oder fehlgewachsener Bäume ist darüber hinaus in zusammenhängenden Waldflächen in regelmäßigen Abständen notwendig, um den Baumbestand insgesamt zu stabilisieren. Die Auslesedurchforstung der Waldflächen entlang der unteren Talstraße trägt insofern dazu bei, den zukunftsfähigen Baumbestand in diesem Bereich zu erhalten. Im Zuge der Auslesedurchforstung bleiben sogenannte Auslesebäume im Bestand erhalten. Die Auslesebäume werden ausgewählt nach Vitalität, Qualität und räumlicher Verteilung. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird angestrebt, dass etwa alle 5 – 7 Meter ein Auslesebaum erhalten bleibt. Abgängige, kranke oder fehlgewachsene Bäume, die in Konkurrenz zu den Auslesebäumen stehen oder von denen aufgrund ihres Zustandes Gefahren ausgehen, werden dagegen entfernt. Folge der gezielten Entnahme dieser Bäume ist eine Wertverbesserung hinsichtlich Zuwachs und Stabilität des Waldbestandes.
Als Ausgleich für den Eingriff werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar Schwarzerlen im dortigen Uferbereich der Schildau gepflanzt.
Während der Durchführung der Forstarbeiten kann es zu kurzzeitigen Sperrungen bzw. Beeinträchtigungen des Verkehrs im Verlauf des Schildauwanderweges und der Talstraße kommen. Die Stadt Seesen bittet die Bevölkerung hierfür um Verständnis.