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Bekanntmachung über die Auslegung eines Antrages auf Planfeststellung für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen

Der Ausbauverband Nette, Am Thie 1, 31188 Holle, hat für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen die Planfeststellung gemäß § 108 und § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Braunschweig, Rudolf-Steiner-Straße 5, 38120 Braunschweig.

Der Antrag mit den Planunterlagen liegt in der Zeit vom 15.01.2014 bis 14.02.2014 (jeweils einschließlich) bei der Stadt Seesen, Rathaus, Marktstraße 1, Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12, 38723 Seesen, zur allgemeinen Einsicht aus. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durch Veröffentlichung in der Seesener Tageszeitung "Beobachter" am 04.01.2014 ortsüblich bekannt gemacht. Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung können Sie hier einsehen:

Bekanntmachung über die Auslegung eines Antrages auf Planfeststellung für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen (PDF, 313 kB)

 

04.01.2014