Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes SE 07 "Untere Dehnestraße" in Seesen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 04.12.2013 den Auslegungsbeschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes SE 07 „Untere Dehnestraße“ (zugleich Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplans SE 07 "Untere Dehnestraße") gefasst.
Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf und die Begründung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes SE 07 „Untere Dehnestraße“ (zugleich Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplans SE 07 "Untere Dehnestraße") liegen in der Zeit vom
06. Januar 2014 bis zum 06. Februar 2014
im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:
- Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kleinklima, Landschaft sowie Kulturgüter
- Schreiben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zum Thema Baugrund (Erdfallgefährdung)
Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.
Verfügbare Unterlagen:
Schreiben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Thema Erdfallgefährdung (PDF, 84 kB)