Seiteninhalt
Freiwilliger Wehrdienst - Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Das Bürgerbüro der Stadt Seesen weist durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Daten gem. § 54 des Wehrpflichtgesetzes an das Bundesamt für Wehrverwaltung hin.
Den vollständigen Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.
22.10.2013