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Bekanntmachung über die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren Nettetal zugezogene Flurstücke und die Anpassung des Wertermittlungsrahmens

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Amt für Landentwicklung Hannover, hat in der vereinfachten Flurbereinigung Nettetal, Landkreis Hildesheim, die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) für die mit 1. bis 3. Anordnung nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flurstücke sowie für die Anpassung des Wertermittlungsrahmens nach § 46 FlurbG, festgestellt.

Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sowie zur Anpassung des Wertermittlungsrahmens kann hier eingesehen werden:

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren Nettetal zugezogene Flurstücke und die Anpassung des Wertermittlungsrahmens

 

05.08.2013