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Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung in der vereinfachten Flurbereinigung Nettetal

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Amt für Landentwicklung Hannover, hat in der vereinfachten Flurbereinigung Nettetal, Landkreis Hildesheim, gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet. Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung in der vereinfachten Flurbereinigung Nettetal

05.08.2013