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Widerspruchsrecht gem. § 34 Nds. Meldegesetz
Das Bürgerbüro der Stadt Seesen weist durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner bezüglich der Weitergabe von Daten gem. § 34 Abs. 5 des Niedersächsischen Meldegesetzes hin.
Den vollständigen Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.
08.07.2013