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Der Bebauungsplan SE 49a „Schildautalklinik – Parkplatzerweiterung“ (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes SE 49 „Schildautalklinik“ und teilweise Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SE 49 „Schildautalklinik“) ist vom Rat der Stadt Seesen am 21.11.2012 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan SE 49a „Schildautalklinik – Parkplatzerweiterung“ wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch Veröffentlichung in der Seesener Tageszeitung "Beobachter" am 13.02.2013 ortsüblich bekanntgemacht. Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung können Sie hier einsehen:
Bekanntmachung des Bebauungsplanes SE 49a “Schildautalklinik- Parkplatzerweiterung“

13.02.2013